Sie fahren mit dem Auto oder dem Motorrad in die Ferien – und plötzlich knallt es. Autounfälle im Ausland sind besonders schwierig. Die folgenden Tipps sollten Sie unbedingt beachten. In der Regel ist es ratsam, die Polizei anzurufen. Im Falle von Verletzten ist dies sogar ein Muss, ebenso wenn der andere Unfallbeteiligte sich nicht kooperativ verhält.

Bei Sachschaden und keiner Streitigkeit bezüglich des Unfallhergangs reicht auch statt eines Polizeirapports in der Regel das Europäische Unfallprotokoll. Dieses muss von allen Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Vorteil dieses Protokolls: Es ist international gleich aufgebaut und so auch bei sprachlichen Barrieren ausfüllbar. Schauen Sie, dass bei Reiseantritt ein solches Formular für alle Notfälle im Handschuhfach parat liegt. Kostenlos erhältlich ist es bei Ihrer Versicherung.

Auf alle Fälle sollte der Unfall sofort und möglichst detailliert festgehalten werden, und zwar anhand folgender Angaben: Name und Anschrift des Unfallgegners und weiterer Beteiligter, Name und Anschrift von Zeugen, Name und Anschrift des Versicherers des Unfallgegners, Nummer der Grünen Karte und Versicherungspolice des anderen Unfallbeteiligten. Wichtig: Am Unfallort niemals die Haftung anerkennen.

Mehr Informationen www.tcs.ch

Artikel zur Verfügung gestellt von AutoSprintCH