Rettungsgasse

Um die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge zu erleichtern, müssen Autofahrer in der Mitte der zwei Fahrstreifen eine Notspur einrichten, ohne den Pannenstreifen zu belegen. Auf einer dreispurigen Autobahn müssen die Fahrzeuge auf dem mittleren und rechten Fahrstreifen nach rechts und die Fahrzeuge auf der linken Fahrbahn nach links einspuren.

In solchen Situationen ist es wichtig, die Warnblinkanlage so schnell wie möglich einzuschalten.

 

Reissverschlussprinzip

Das "Reissverschlussprinzip" ist obligatorisch, sobald auf der Autobahn eine Spur abgebaut werden muss. Um den Verkehr flüssig zu halten und einen Rückstau zu vermeiden, müssen Automobilisten die Fahrer von einer Spur, die beispielsweise wegen Strassenarbeiten gesperrt ist, einschwenken lassen.

 

Rechtsvorbeifahren

Wenn sich auf der linken Fahrspur (oder bei einer dreispurigen Autobahn auf der mittleren Fahrspur) eine Fahrzeugkolonne gebildet hat, dürfen Autofahrer rechts von den Fahrzeugen vorbeifahren, welche sich auf der linken Fahrspur befinden. Rechtsüberholen und Wiedereinschwenken bleibt jedoch verboten.

 

Wohnwagen dürfen neu mit 100 km/h fahren

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Ziehen eines Anhängers oder Wohnwagens (bis zu 3,5 Tonnen) wurde auf Schweizer Autobahnen von 80 auf 100 km/h erhöht. Es müssen für diese Geschwindigkeit geeignete Reifen montiert werden.

 

Quelle

www.tcs.ch