Deutschland
Obligatorische Ausrüstung
- CH-Kleber
- Warnweste (in Deutschland registrierte Fahrzeuge)
- Pannendreieck (in Deutschland registrierte Fahrzeuge)
- Erste-Hilfe-Ausrüstung (in Deutschland registrierte Fahrzeuge)
- Feinstaub-Plaketten in manchen Innenstädten
Bemerkung: die Warnweste und die Erste-Hilfe-Ausrüstung sind nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge obligatorisch. In der Schweiz zugelassene und privat verwendete Fahrzeuge sind von dieser Regelung nicht betroffen. Für Schweizer Fahrzeuge, die gewerblich in Deutschland unterwegs sind, gilt die Warnwestenpflicht.
Fahrlichter
Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
Tempolimiten
Innerorts / Ausserort (km/h): 50 / 100
Autobahn (km/h): 130 (empfohlen)
Autobahn Anhänger (km/h): 80**
** 100 km/h für Wohnwagen und Anhänger auf deutschen Autobahnen; die vorgeschriebene Kontrolle der technische Ausrüstung von schweizer Gespannen kann bei verschiedenen Technischen Zentren des TCS, im Auftrag der deutschen Behörden, durchgeführt werden.
Gebühren
Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden.
Blutalkoholgrenze
0.5‰
0‰ für Berufskraftfahrer, für Fahrer unter 21 Jahren und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen.
Notfallnummern
Polizei, Ambulanz & Feuerwehr 112
Kindersicherung
< 3 Jahre
Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
< 12 Jahre < 1.50 m
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend) Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Österreich
Obligatorische Ausrüstung
- CH-Kleber
- Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (europäische Norm EN 471), wenn der Lenker sich auf einer Autobahn oder Schnellstrasse befindet und sein Fahrzeug verlässt
- Pannendreieck (in Österreich registrierte Fahrzeuge)
- Erste-Hilfe-Ausrüstung in einer staubdichten Box (in Österreich registrierte Fahrzeuge)
Fahrlichter
Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
Tempolimiten
Innerorts / Ausserort / Autostrasse (km/h): 50 / 100 / 100
Autobahn (km/h): 130*
Autobahn Anhänger > 750 kg (km/h): 100
Autobahn Wohnmobil > 3.5 t (km/h): 80
* Auf den Autobahnen A10, A12, A13 und A14 beträgt die Höchstgeschwindigkeit zwischen 22:00 und 05:00 Uhr 110 km/h.
Gebühren
Der Kauf einer Vignette ist für die Benützung des Autobahnnetzes obligatorisch. Diese ist bei den meisten Kontaktstellen des TCS, in der Geschäftsstelle des ÖAMTC, an der Grenze, in Tankstellen und in verschiedenen Postbüros erhältlich.
Die Klebevignette muss sachgemäss an der Windschutzscheibe angebracht werden. Nicht richtig angebrachte Vignetten gelten als ungültig. Die Busse ist daher gleich wie wenn keine Vignette vorhanden ist.
Beachten Sie, dass die Vignette vollständig von der Trägerfolie abgelöst und gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe (links oben oder im Bereich Rückspiegel) aufgeklebt wird. Die Vignette darf nicht beschädigt sein und nicht auf dem Tönungsstreifen angebracht werden.
Die digitale Vignette kann auf der Webseite von asfinag bestellt werden: www.asfinag.at/digitale-vignette
Bestimmte Autobahnabschnitte (meistens Tunnels) sind nicht im Preis der Vignette inbegriffen.
Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.asfinag.at
Blutalkoholgrenze
< 0.5‰
0.1‰ für Berufschauffeure und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahre besitzen.
Notfallnummern
Polizei, Ambulanz & Feuerwehr 112
Kindersicherung
< 14 Jahre und < 1.35 m
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend)
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Italien
Obligatorische Ausrüstung
- CH-Kleber
- Warnweste: 1 Warnweste (europäische Norm EN471) für jede Person, die sich auf der Fahrbahn befindet, Tag und Nacht bei schlechter Sicht, Ausserorts.
- Pannendreieck
- Pass Area C in Mailand und Umwelt-Ticket in Bologna
Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Ausrüstung sind nicht obligatorisch, werden aber empfohlen.
Fahrzeuge welche nicht die maximale Geschwindigkeit fahren dürfen, brauchen einen Geschwindigkeitsaufkleber. Zum Beispiel für Wohnwagen oder Anhänger : für die Autobahn einen 80 km/h-Kleber und für ausserort einen 70km/h-Kleber. In Normalfall müssen beide Kleber angebracht werden, wobei der 80-Kleber am Heck rechts angebracht wird und der 70-Kleber links. Die Kleber sind in den meisten Einkaufszentren erhältich.
Fahrlichter
Tagfahr-/Abblendlicht ausserorts bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
Tempolimiten
Innerorts / Ausserort / Autostrasse (km/h): 50 / 90 / 110
Autobahn (km/h): 130 **
Autobahn Anhänger bis 750 kg (km/h): 80
Autobahn Wohnmobil > 3.5 t (km/h): 100
* 110 km/h bei Regen.
Neulenker (Führerschein unter 3 Jahre alt): Schnellstrasse 90 km/h, Autobahnen 100 km/h. Diese Regelung gilt nicht für Fahrer mit einem Schweizer Führerschein auf Probe.
Gebühren
Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.autostrade.it
Blutalkoholgrenze
0.5‰
0 Promille für Berufsfahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen und/oder unter 21 Jahre alt sind.
Notfallnummern
Polizei 112
Ambulanz 112 oder 118
Feuerwehr 115
Kindersicherung
< 9 kg
Babyschale rückwärtsgerichtet Wenn das Kind auf dem Vordersitz befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
< 1.50 m < 36kg
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Frankreich
Obligatorische Ausrüstung
- CH-Kleber
- Warnweste: 1 Warnweste (europäische Norm EN471) für jede Personen, die sich auf der Fahrbahn befindet, Tag und Nacht
- Pannendreieck (E 27 R)
- Reservebirnen (empfohlen)
Seit dem 22. Mai 2020 müssen Automobilisten nicht mehr einen Einweg-Alkoholtester im Fahrzeug mitführen.
Fahrlichter
Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
Tempolimiten
Innerorts / Ausserort / Autostrasse (km/h): 50 / 80-90** / 110
Autobahn (km/h): 130
Autobahn Anhänger (km/h): 130*
Autobahn Wohnmobil > 3.5 t (km/h): 110
* Bis maximum 3.5 t Gewicht des Zuges (Rubrik 35 des Fahrzeugausweises).
** 80 km/h für Strassen mit Gegenverkehr ohne trennende Elemente zwischen den Fahrtrichtungen (z. Bsp. Leitplanke)
Bei Regen oder anderen Niederschlägen sowie für Neulenker, die ihren Führerschein noch keine 3 Jahre besitzen, beträgt die Höchstgeschwindigkeit ausserorts 80 km/h, auf Autostrassen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.
Bei Nebel (Sichtweite unter 50 m): 50 km/h auf allen Strassen.
Gebühren
Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.
Der durchschnittliche Tarif von ca. EUR 9.-/100 km für ein leichtes Fahrzeug bis zu 3.5 t variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.autoroutes.fr
Die Autobahngebühren können mit Bargeld oder einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden. Spezielle Automaten für Besitzer eines elektronischen Abonnements (Télépéage) sind ebenfalls vorhanden.
Blutalkoholgrenze
0.5‰
0.2‰ für Neulenker
Notfallnummern
Polizei, Ambulanz & Feuerwehr 112
Kindersicherung
< 10 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend)
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden, ausser wenn alle Rücksitze bereits mit Kindern jünger als 10 Jahre besetzt sind.